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   FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 10295/11   

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https://dejure.org/2012,26571
FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 10295/11 (https://dejure.org/2012,26571)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.06.2012 - 9 K 10295/11 (https://dejure.org/2012,26571)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 9 K 10295/11 (https://dejure.org/2012,26571)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs. 1 Nr. 1, 1a EStG; § 33 EStG; § 33a EStG; § 1586 Abs. 1 BGB; § 1615 Abs. 1 BGB; § 1615 Abs. 2 BGB
    Aufwendungen für die Beerdigung eines geschiedenen Ehegatten als Unterhaltsleistungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 33
    Beerdigungskosten für geschiedenen Ehepartner als Sonderausgaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beerdigungskosten für geschiedenen Ehepartner als Sonderausgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufwendungen für die Beerdigung eines geschiedenen Ehegatten als Unterhaltsleistungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 2277
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 19.06.2008 - III R 57/05

    Eine Abfindung von Unterhaltsansprüchen des geschiedenen Ehegatten kann nur

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 10295/11
    Diese Grundsätze hat der 3. Senat des BFH in seinem Urteil vom 19. Juni 2008 (III R 57/05, BFHE 222, 338, BStBl. II 2009, 365 m.w.N.) nochmals ausdrücklich bestätigt.

    Die Abgrenzung der typischen von den untypischen Unterhaltsaufwendungen richtet sich nach deren Anlass und Zweckbestimmung, nicht danach, ob sie regelmäßig oder einmalig anfallen oder in welcher Zahlweise sie geleistet werden (BFH-Urteil vom 19. Juni 2008 III R 57/05, BFHE 222, 338, BStBl. II 2009, 365).

    So enthält der Tatbestand des § 33 EStG die Formulierung "zwangsläufig größerer Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl..." während die §§ 33a und 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG eine Zwangsläufigkeit aufgrund der gesetzlichen Unterhaltsberechtigung des Empfängers voraussetzen (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 19. Juni 2008 III R 57/05, BFHE 222, 338, BStBl. II 2009, 365).

    Denn der Begriff der typischen Unterhaltsleistung umfasst lediglich die Aufwendungen für den üblichen Lebensunterhalts einschließlich der notwendigen Versicherungen, wie einer Krankenversicherung (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juni 2008 III R 57/05, BFHE 222, 338, BStBl. II 2009, 365 m.w.N.), nicht aber für Versicherungen generell.

  • BFH, 19.01.2010 - X R 32/09

    Beerdigungskosten als dauernde Last - Abziehbarkeit von wiederkehrenden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 10295/11
    In den dort zu entscheidenden Fällen (vgl. BFH-Urteile X R 17/09, BFHE 228, 77, BStBl. II 2010, 544 und X R 32/09, BFHE 228, 291, BStBl. II 2011, 162) hatte der BFH die Abziehbarkeit der Übernahme von Beerdigungskosten infolge einer vertraglich vereinbarten Vermögensübernahme als dauernde Last im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG angenommen, soweit nicht der Vermögensübernehmer, sondern ein Dritter Erbe geworden war.

    Darüber hinaus scheitert eine Berücksichtigung der Beerdigungskosten im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG an der fehlenden materiell-rechtlichen Korrespondenz zwischen Abziehbarkeit und Steuerbarkeit (vgl. BFH-Urteil vom 19. Januar 2010 X R 32/09, BFHE 228, 291, BStBl. II 2011, 162).

    So scheitert eine Qualifikation der Beerdigungskosten als dauernde Last gerade an dieser fehlenden Korrespondenz, wenn der aus der Vermögensübernahme Verpflichtete gleichzeitig Erbe des Vermögensübergebers wird (vgl. BFH-Urteil vom 19. Januar 2010 X R 32/09, BFHE 228, 291, BStBl. II 2011, 162).

  • BFH, 19.01.2010 - X R 17/09

    Beerdigungskosten als dauernde Last

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 10295/11
    Mit seinem Urteil vom 19. Januar 2010 (X R 17/09, BFHE 228, 77, BStBl. II 2010, 544) habe der Bundesfinanzhof (BFH) zu § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG entschieden, dass es sich bei Beerdigungskosten um Sonderausgaben handeln würde, wenn diese auf einer Versorgungsverpflichtung beruhten und der Zahlende nicht Erbe gewesen sei.

    In den dort zu entscheidenden Fällen (vgl. BFH-Urteile X R 17/09, BFHE 228, 77, BStBl. II 2010, 544 und X R 32/09, BFHE 228, 291, BStBl. II 2011, 162) hatte der BFH die Abziehbarkeit der Übernahme von Beerdigungskosten infolge einer vertraglich vereinbarten Vermögensübernahme als dauernde Last im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG angenommen, soweit nicht der Vermögensübernehmer, sondern ein Dritter Erbe geworden war.

    Soweit hingegen der Verpflichtete nicht Erbe wird, ist der Grundsatz der materiell-rechtlichen Korrespondenz dahingehend gewahrt als der Erbe infolge der auf den Übergabevertrag beruhenden Verpflichtung zur Übernahme der Beerdigungskosten durch den Vermögensübernehmer von der gesetzlichen Übernahmeverpflichtung nach § 1968 BGB freigestellt wird, ihm die Einnahmen in Höhe der ersparten Beerdigungskosten zugeflossen und als wiederkehrende Einkünfte nach § 24 Nr. 2, § 22 Nr. 1 EStG zuzurechnen sind (BFH-Urteil vom 19. Januar 2010 X R 17/09, BFHE 228, 77, BStBl. II 2010, 544).

  • BFH, 15.02.2006 - X R 5/04

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Grabmalkosten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 10295/11
    Der Begriff erfasst daher auch einmalige Aufwendungen wie die Kosten für die Beerdigung und das Grabmal des Alternteilers, die nach dem Zivilrecht zum Inbegriff "typischer" Versorgungsleistungen gehören (vgl. BFH Urteil vom 15. Februar 2006 X R 5/04, BFHE 212, 450, BStBl. II 2007, 160).

    So geht auch der BFH unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - BGH - (BGH-Urteil vom 27. Juni 1990 XII ZR 95/89, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1990, 1283; Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ--1990, 1083) davon aus, dass die Verpflichtung zur Tragung von Beerdigungskosten zu einem "Gefüge von Abreden (gehört), die für vorweggenommene Erbfolgen geradezu typisch sind" (BFH, Urteil vom 15. Februar 2006 X R 5/04, BFHE 212, 450, BStBl. II 2007, 160).

  • BGH, 27.06.1990 - XII ZR 95/89

    Vermögenserwerb mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 10295/11
    So geht auch der BFH unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - BGH - (BGH-Urteil vom 27. Juni 1990 XII ZR 95/89, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1990, 1283; Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ--1990, 1083) davon aus, dass die Verpflichtung zur Tragung von Beerdigungskosten zu einem "Gefüge von Abreden (gehört), die für vorweggenommene Erbfolgen geradezu typisch sind" (BFH, Urteil vom 15. Februar 2006 X R 5/04, BFHE 212, 450, BStBl. II 2007, 160).
  • LG Dortmund, 20.12.1995 - 21 S 171/95
    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 10295/11
    Nachdem die Erben das Erbe jedoch ausgeschlagen hatten und die anfallenden Kosten den Nachlass offensichtlich nicht aufgebracht werden konnten, haftete der Kläger aus der selbständigen Anspruchsgrundlage des § 1615 Abs. 2 BGB für die Beerdigungskosten (vgl. Urteil des Landgerichts Dortmund vom 20.12.1995 21 S 171/95, NJW-RR 1996, 775).
  • BFH, 12.04.2000 - XI R 127/96

    Wohnungsüberlassung als Unterhaltsleistung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 10295/11
    Maßgebend ist, dass die Aufwendungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG für Zwecke des Unterhalts gemacht worden sind (vgl. BFH-Urteile u.a. vom 12. April 2000 XI R 127/96, XI R 127/96, BFHE 192, 75, BStBl. II 2002, 130 und vom 18. Oktober 2006 XI R 42/04, BFH/NV 2007, 1283).
  • BFH, 18.10.2006 - XI R 42/04

    Unterhaltsleistung an Ehegatten; Realsplitting

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 10295/11
    Maßgebend ist, dass die Aufwendungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG für Zwecke des Unterhalts gemacht worden sind (vgl. BFH-Urteile u.a. vom 12. April 2000 XI R 127/96, XI R 127/96, BFHE 192, 75, BStBl. II 2002, 130 und vom 18. Oktober 2006 XI R 42/04, BFH/NV 2007, 1283).
  • BFH, 20.08.2014 - X R 26/12

    Kein Sonderausgabenabzug von Bestattungskosten als Unterhaltsleistungen nach § 10

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 10295/11
    Revision eingelegt, BFH-Az. X R 26/12.
  • BFH, 26.07.1995 - X R 91/92

    Nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung kommt beim Übernehmer eines im Wege der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 10295/11
    Entgangene Einnahmen sind grundsätzlich keine Aufwendungen (BFH-Urteil vom 26. Juli 1995 X R 91/92, BFHE 178, 339, BStBl. II 1995, 836, m.w.N.).
  • BFH, 18.06.1997 - III R 60/96

    Außergewöhnliche Belastung - Rechtsstreit - Fehlgeschlagene Heilbehandlung -

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